Folgeschaden Schadensersatz Transportkosten

A hat das Kolben einer Betonpumpe repariert und durch einen Leerlauf geprüft. B Hat die Pumpe abgeholt und ist damit auf eine Baustelle gefahren. Dort stellt B fest, das ein Schlauch verstopft ist. B bringt die Betonpumpe zurück an A. A befreit den Schlauch.
B weigert sich den A zu Zahlen und verlangt die Transportkosten zur Baustelle und zurück von A.
A möchte B anfechten, weil er seine Arbeit nicht bezahlen möchte.

Kann B die Transportkosten von A verlangen und die Zahlung verweigern?



Die Transportkosten sind ja grds. nach § 439 Abs. 2 BGB auch zu ersetzen. Also alle mit der Nacherfüllung verbundenen Kosten sind auszugleichen (soweit diese angemessen sind). Ich würde das hier als einen Fall der Nacherfüllung ansehen, da beim ersten Mal scheinbar nicht alle Schäden beseitigt wurden.

Die Zahlung verweigern könnte er ja dann, wenn er nicht zur Nacherfüllung verpflichtet gewesen wäre, also kein Fall des § 439 BGB vorliegt. Oder sehe ich das falsch?