Fiktive Abmahnung Wettbewerbsrecht kommt zu spät

Muss der abgemahnte dennoch bezahlen und unterlassen, auch wenn der Verstoß bereits vor dem Eintreffen der Abmahnung vorlag.



Hi, gerne versuchen wir dir hier weiterzuhelfen, jedoch helfen uns diese Informationen so nicht weiter. Kannst du den Sachverhalt etwas detaillierter darstellen?

Fiktive Abmahnung GTIN/EAN

Nehmen wir mal an, jemand (Klaus) betreibt bei Ebuy einen Shop und nutzt dabei eine GTIN eines fremden Händlers. Es wurde jedoch ein eigene Marke ausgedacht, also nicht die Marke des Wettbewerbers genutzt. (Marke: abc123) Nun kommt eine Abmahnung.

1) Der Verstoß wurde bereits vor der Zustellung der Abmahnung entfernt. Muss die Abmahnung dennoch bezahlt werden? Ist eine Unterlassungserklärung dennoch notwendig?

2) Welcher Streitwert bzw. welche Abmahnkosten sind gängig, wenn es nur um die GTIN geht? (Es wurde kein einziges Produkt verkauft.)

3) Der Abmahner behauptet auch, dass der Hinweis auf eine Marke nur dann zulässig ist, wenn der Schutz der Marke besteht. vgl. BGH, Urt. v. 26.02.2009 - IZR 219/06

Das Urteil bezieht sich jedoch auf das Zeichen ®, welches nur für eingetragene Marken verwendet werden

In dem fiktiven Fall steht jedoch "Marke:abc123" in einer Tabelle als Pflichtangabe für Ebay. Klaus hat die Domain abc123.de und nutzt auch die Email Adresse info@abc123.de

Puh, sehr spezielle Fragen, ich versuch mich mal an ein paar Antworten, vielleicht kennt sich jemand näher damit aus?

zu a): Also die Unterlassungserklärung wird oftmals prinzipiell mit der Abmahnung verbunden. Natürlich ist sie durchaus notwendig, um schon jetzt eine Sanktion für den Fall der Wiederholung der Rechtsverletzung zu haben (denn oftmals wird die Unterlassung mit einer pauschalen Vertragsstrafe im Wiederholungsfall verbunden). Er hat ja trotzdem durchaus Anlass zu der Abmahnung gegeben, daher würde ich sagen, dass diese trotzdem gezahlt werden muss. Die Rechtsverletzung hat ja stattgefunden (diese müsste aber nachgewiesen werden) und darauf bezieht sich die Abmahnung.

Bei den anderen beiden Punkten hoffe ich auf die Unterstützung der Kollegen in diesem Forum....