Hey, ich habe eine Frage zu einem Fall. 
Es geht um einen Minderjähriger (17), der nachdem der Vater die Bevollmächtigung schon zurückgenommen hat, für ihn in einem Geschäft eine Sache reserviert und eine Anzahlung vornimmt. Und zwar akzeptiert der Händler das nur, weil er ihm eine Vollmachtsurkunde hinlegt, die der Sohn jedoch vorher selbst angefertigt hat, sie ist also nicht echt. 
Ist nun trotzdem ein Kaufvertrag zustande gekommen und wer haftet? 
Liebe Grüße