Erbe veräußert Entliehenes

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

A ist im Eigentum einer Münzsammlung. A verleiht diese an B. B stirbt und der Besitz der Münzsammlung geht auf den Erben C gem. § 857 BGB über. C weiß jedoch nicht, dass die Münzsammlung nicht Eigentum des B stand. Aufgrund der Annahme, dass nun C die Münzsammlung gehöre, übergibt C die Münzsammlung an den Sachverständigen D. D veräußert die Münzsammlung an eine Sammlerin. Es stellt sich heraus, dass die Münzsammlung unter dem Wert verkauft wurde.

A will nun entweder die Sammlung zurück, Schadensersatz oder den Verkaufserlös von D.

Ich habe dazu ein Urteil gefunden, welches ich ganz gut finde. http://www.juraexamen.info/olg-muenchen-kein-schadensersatz-fuer-verkauf-unter-wert/

Hier werden also Schadenserstaz gegen D sowie die Herausgabe der Sache gegen die Sammlerin geprüft.

Nun stellen sich folgende Fragen bei mir, die wie ich hoffe, ihr mir beantworten könnt:
1. Wie ist es zu beurteilen, dass der Erbe nichts von der Extizenz des A wusste. Wie wirkt sich dies auf den Fall aus?
2. Wo seht ihr etwaige Probleme, die ich möglicherweise nicht sehe?
3. Inwieweit ändert sich die Sachlage im Hinblick auf das Urteil auf den dargestellten Fall, wenn es sich bei dem Verkauf um keine Auktion handelte?

Liebe Grüße
Nina
 



kleiner aber wichtiger Nachtrag:
die Sammlerin kannte den Wert der Sache