Einbeziehung AGBs bei Grenzüberschreitenden Transaktionen

Hallo Jurastudent Community,

wir sind dabei ein Start-Up zu gründen das unsere Produkte in Deutschland an Privatkunden verkauft. Die Produkte werden dabei fest mit dem Boden verankert/bzw. in das Gründstück des Kunden einmontiert (Werklieferungen).

Wir sind nun in der Phase wo wir unsere AGBs festllegen und sind uns nicht sicher ob wir in Österreich (Geschäftssitz) oder Deutschland zum Anwalt gehen sollten.

Gemäß Art.3 Absatz 1 ROM I VO

gilt Rechtwahlfreiheit, nach meinem Verständnis könnte ich mit einem Hinweis die österreischichen AGBs gelten lassen wenn ich dem Kunden bei Vertragsabschluss auf die AGBs hinweise und diese in deutscher Sprache geschrieben sind (meine bisherigen Recherchen). 

Mich macht Art 3 Abs.3 Rom I VO stutzig. Hier heißt es:

"Sind alle anderen Elemente des Sachverhalts zum Zeitpunkt der Rechtswahl in einem anderen als demjenigen Staat belegen, dessen Recht gewählt wurde, so berührt die Rechtswahl der Parteien nicht die Anwendung derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses anderen Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann."

Bedeutet das, dass wenn wie in unserem Fall der Verkauf ausschließlich in Deutschland stattfindet die AGB Gesetze Deutschlands gelten werden und die österreichischen damit nichtig sind? 

Gilt hier eine Art Belegenheitsprinzip (Ähnlich wie bei der USt, hier müssen wir auch die deutsche abführen, da das Grundstück in Deutschland steht), womit die deutschen AGBs Aufgrund der Belegenheit der Grundstücke greifen?

Wenn ich in Österreich einen Anwalt mit den AGBs beauftragen sollte, müssen die AGBs nochmal in "deutsches Juristendeutsch" übersetzt werden? 

Müsste der Vertrag den deutschem AGB Gesetz (305-309/310 BGB) standhalten/abgeändert werden? Ich kann mir vorstellen das Österreich evtl. AGB Klauseln zulässt die in Deutschland verboten sind, wie sieht die Lage vor Gericht aus? Sollte man dann von vornherein den Gerichtsstandort zur Sicherheit lieber in das Land verlagern für dessen Recht man sich entscheidet?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße

Ati