Eigentumserwerb nach Freispruch

Hallo Smile gibt es eine Möglichkeit, dass jemand das Eigentum an einer Sache erlangt, wenn diese Person zuvor des Diebstahls zurecht angeklagt wurde, aber daraufhin aufgrund von mangelnden Beweisen freigesprochen wurde? Die Sache befindet sich nach dem Freispruch immer noch im Besitz des Diebes. Vielen Dank im Voraus! [-o<



Ist denn bekannt wer Eigentümer des Diebesgutes war?
Kenne einen Fall mit Fahrraddiebstählen dort wurden die Fahrräder die ihren Eigentümern nicht zugeordnet werden konnten den Dieben wieder übergeben.

Nehmen wir an, die Person hat die Sache tatsächlich gestohlen, dann kann sie kein Eigentum daran bekommen. Sie kann allerdings die Sache jemand anders übereignen, der das Eigentum daran nicht gutgläubig erwerben kann (§ 935 BGB), aber das Eigentum ersitzen kann, § 937 BGB. Wenn jemand anders die Sache 10 Jahre gutgläubig in Eigenbesitz hatte, erwirbt er Eigentum. Nach diesen 10 Jahren könnte es der Dieb zurück erwerben.
Untechnisch gesprochen: Der Dieb selbst kann kein Eigentum begründen, ein gutgläubiger Dritter unter Umständen schon.
Die Frage ist, ob das in der Realität wichtig ist, da sich anscheinend der Diebstahl nicht nachweisen ließ. Der Eigentümer hat also auch eher schlechte Chancen, sein Eigentum vom Dieb zurück zu bekommen.