Der Prüfungsaufbau im Minderjährigenrecht - anhand des Wortlauts?

Guten Tag,

es ist mal wieder Prüfungsphase, und auf einmal stellen sich Fragen über die man sich vorher nie Gedanken gemacht hat.

Ich sitze hier jetzt vor manchen Fällen im Minderjährigenrecht im BGB und konkurriere mit dem gelehrten Prüfungsaufbau und meiner Logik.
Geprüft wurde bisher immer beim Kaufvertrag (stark vereinfacht):
1. Angebot
2. Annahme
3. Wirksamkeit des Vertrages nach §§ 106 ff. BGB

Wenn man allerdings nach dem Wortlaut des Gesetzes geht wird doch ein wenig mehr differenziert.
Da ist ja zunächst einmal in den §§ 105, 107 von "Willenserklärungen" die Rede. Angebot & Annahme sind letztlich empfangsbedürftige Willenserklärungen und unterliegen somit den besagten §§.
Hiernach müsste das Angebot noch angenommen werden, wodurch unächst einmal ein - meist nach § 108 I schwebend unwirksamer - Kaufvertrag entsteht.
Erst nach besagter Prüfung der Wirksamkeit der WE und der Annahme dürfte ich doch erst die §§ 108 ff. prüfen, da erst hier der Vertrag als Einheit von Angebot und Annahme behandelt wird?

Somit wäre es doch sinnvoller zu prüfen (ebenfalls grob gesagt)
1. Angebot
1.1 Wirksamkeit der WE nach §§ 105, 107 BGB
--> evtl. wäre ein geschlossner Vertrag nach §108 I schwebend unwirksam, setzt jedoch Annahme voraus
2. Annahme
2.1 Wirksamkeit der WE nach §§ 105, 107 BGB

3. Wirksamkeit Vertrag nach §§108 ff. BGB

Oder führen mal wieder - wie so oft - viel Wege nach Rom?

MfG

Surry

 


Finde heraus, wen Du auf der Juracon kennenlernen kannst

Mein Prüfungsaufbau sieht so aus: (relevanter Teil fett)

  1. Vertragliche Ansprüche
    1. Einigung
      1. Angebot
        1. Willenserklärung
          1. Objektiver Erklärungstatbestand
            1. Obj. Handlungswille
            2. Rechtsbindungswille (Obj. Erklärungswille)
            3. Obj. Geschäftswille
          2. Subjektiver Erklärungstatbestand
            1. Subj. Handlungswille
            2. Subj. Erklärungswille
            3. Subj. Geschäftswille
        2. Wirksamwerden
          1. Abgabe
          2. Zugang
          3. Kein Widerruf § 130 I 2 BGB
        3. Stellvertretung §§ 164 ff. BGB
          1. Zulässigkeit (Nicht Realakte, höchstpersönliche Rechtsgeschäfte)
          2. Eigene WE des Vertreters (Entscheidungsspielraum; Abgrenzung Bote)
          3. Im fremden Namen (Offenkundigkeit; sonst Eigengeschäft)
            1. Ausdrücklich
            2. Konkludent § 164 I 2 BGB („aus den Umständen ersichtlich“)
            3. Sonderfälle
              1. Bargeschäfte des täglichen Lebens
              2. Handeln unter fremden Namen
                1. Bloße Namenstäuschung (dann Eigengeschäft)
                2. Identitätstäuschung (dann Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB, soweit es dem Vertragspartner auf die Identität ankommt)
          4. Innerhalb der Vertretungsmacht
            1. Vollmacht erteilt
              1. Gesetzliche Vollmacht
                1. Gesetzlicher Vertreter §§ 1626, 1929 BGB
                2. Verein § 26 II BGB
                3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts §§ 709, 714 BGB
                4. oHG § 125 HGB
                5. Kommanditgesellschaft (Komplementäre) §§ 161 II, 125 HGB
                6. GmbH Geschäftsführer § 35 GmbHG
                7. Aktiengesellschaft Vorstand § 78 AktG
              2. Rechtsgeschäftliche Vollmacht § 166 II BGB
              3. Sonderfall: Prokura § 48 ff. HGB
            2. Vollmacht nicht nichtig
            3. Vollmacht nicht erloschen
            4. Umfang der Vollmacht
          5. Rechtsscheinvollmacht (nur bei Gutgläubigkeit des Dritten)
            1. Gesetzlich geregelt
              1. §§ 170-173 BGB (Vollmachtsurkunde noch im Umlauf)
              2. § 15 HGB (negative Publizität des Handelsregisters)
            2. Anscheinsvollmacht § 242 BGB
              1. Wiederholtes Auftreten als Vertreter
              2. Zurechnung (fahrlässige Unkenntnis u. Verhinderungsmöglichkeit)
              3. Gutgläubigkeit des Dritten § 173 BGB
            3. Duldungsvollmacht
              1. Wiederholtes Auftreten als Vertreter
              2. Zurechnung (Kenntnis u. Untätigkeit)
              3. Gutgläubigkeit des Dritten § 173 BGB
          6. Einschränkung der Vertretungsmacht
            1. Rechtsgeschäftliche Einschränkung
              1. Innenverhältnis
              2. Außenverhältnis
            2. Gesetzliche Einschränkung
              1. Insichgeschäft § 181 BGB
              2. Doppelvertretung
              3. Umgehungsgeschäfte
              4. Keine Ausnahme (o. g. Einschränkungen)
                1. Gestattung
                2. Erfüllung einer Verbindlichkeit
      2. Annahme
        1. Willenserklärung
          1. Objektiver Erklärungstatbestand
            1. Obj. Handlungswille
            2. Obj. Erklärungswille
            3. Obj. Geschäftswille
          2. Subjektiver Erklärungstatbestand
            1. Subj. Handlungswille
            2. Subj. Erklärungswille
            3. Subj. Geschäftswille
        2. Wirksamwerden
          1. Abgabe
          2. Zugang
          3. Kein Widerruf § 130 I 2 BGB
          4. Beachte:  § 151 BGB
        3. Rechtzeitigkeit § 147 BGB
        4. Sonderfall: Schweigen
        5. Stellvertretung §§ 164 ff. BGB (s. o.)
      3. Konsens
        1. Normalfall (Obj. ETB = Subj. ETB)
        2. Falsa demonstratio non nocet (Übernahme der Fehlformulierung)
        3. Anfechtungssituation (Obj. ETB =/= Subj. ETB)
    2. Wirksamkeit (rechtshindernde Einwendungen)
      1. Geschäftsunfähigkeit §§ 104 ff. BGB
      2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit §§ 106 ff. BGB
        1. Lediglich rechtlich vorteilhaft § 107 BGB
          1. Keine persönliche Verpflichtung
          2. Keine Aufhebung oder Beschränkung von Rechten
        2. Einwilligung des gesetzl. Vertreters § 107 BGB
          1. Einwilligung § 183 BGB
          2. Gesetzlicher Vertreter §§ 1626, 1629 BGB
        3. Genehmigung des gesetzl. Vertreters §§ 108, 184 BGB
        4. Sonderfälle
          1. Taschengeldparagraph § 110 BGB (keine Ratenzahlung!)
          2. Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts § 112 BGB
          3. Dienst- oder Arbeitsverhältnis § 113 BGB
      3. Schwere Fehler in der Willenserklärung §§ 116-118 BGB (Scherz- u. Scheinerklärung)
      4. Formunwirksamkeit § 125 BGB
      5. Verstoß gegen gesetzliches Verbot § 134 BGB (z. B. Schwarzarbeit, NICHT: LadenschlussG - Arbeitnehmerschutz; beachte Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes)
      6. Verstoß gegen die guten Sitten § 138 BGB (beachte §§ 305 ff. BGB bei AGB)
      7. Bedingung § 158 BGB
      8. Ggf. Unwirksamkeit durch Anfechtung § 142 BGB