Ich bin ganz neu hier. Gibt es eine genaue juristische Definition von "senden" und "Zusendung"? Wenn möglich bitte mit Quellen 
danke



Ich kann dir leider keine Definition von Senden geben, aber du könntest es mit der Definition von „Abgeben“ einer Willenserklärung versuchen. Abgeben=wenn die Erklärung vom Erklärenden willentlich so in den Verkehr gebracht wurde, dass ohne sein weiteres Zutun ihr Zugang eintreten kann.