In der Satzung unseres Vereins steht folgender Punkt
„Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die
Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds
endet mit der Übernahme des Amtes durch seinen Nachfolger. Endet
das Amt eines Vorstandsmitglieds vorzeitig, bestellt der Beirat
für die restliche Amtszeit einen Nachfolger. Kann sich der Beirat
auf einen Nachfolger nicht einigen, hat eine Neubestellung durch
die Mitgliederversammlung zu erfolgen“
Da der Fall jetzt eingetreten ist das wir durch vorgezogene Neuwahlen nur eine von drei Positionen besetzen konnten ist jetzt der Beirat gefragt. Laut altem Vorstand der eh zurücktreten wollte, kann der Beirat einen Vorstand aus den Reihen des Beirates (??) bestellen wie ich das aber verstehe kann der Beirat jedes Mitglied berufen oder sehe ich das falsch ?!