Aufhebungsvertrag

Guten Abend, Dieser Aufhebungsvertrag ist in zwei Ausfertigungen unterzeichnet. Beide Parteien bestätigen durch Unterschrift, eine von der Gegenseite unterschriebene Ausfertigung erhalten zu haben. Meine Frage ;ist es zulässig, wenn nur ich ein original besitze und mein Arbeitgeber nur eine Kopie besitz.
:Ich habe unterzeichnet mit Ny. Nicht unterschrieben wie auf meinem Arbeitsvertrag oder wie in meinem Personalausweises mit vor und nachnamen