Hey Ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich der agrlistigen Täuschung. Ich stehe voll auf dem Schlauch... Also nehmen wir mal an Jemand wird von seinem Freund angelogen. Dieser F sagt mir (M) ich habe Ahnung von Fahrrädern. Dann sage ich ihm, dass er dieses bei V für mich kaufen soll. Dies tut er wie gesagt und später stellt geht das Fahrrad kaputt und er beichtet mir das. Ich habe jetzt die Anfechtung nach § 142 im Kopf und ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 II ist bei mir nciht gegeben. Jetzt stehe ich bei § 123 voll auf dem Schlauch. Es wäre nett, wenn irgendwer mir helfen könnte :)
Danke schon mal im voraus ;)
Janine
Hi Janine,
was soll denn das Ziel der ganzen Sache sein? Wie lautet sozusagen die Fallfrage? Und wurde der F mit dem Kauf eines speziellen Fahrrads beauftragt oder sollte er eins auswählen?