Anspruch aus §861 I

Hallo,
ich prüfe gerade den §861 I BGB und bin mir nicht ganz sicher, ob Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht vorliegt.
Zum Sachverhalt: Der Pächter lässt nach Ende des Pachtverhältnisses eine Sache auf dem Grundstück des Verpächters zurück...
Meine Überlegungen: Grundsätzlich ist der Pächter ja nun in seinem Besitz beeinträchtigt bzw. hat ihn gänzlich verloren. Andererseits unternimmt der Verüächter nichts aktiv hinscichtlich der Besitzentziehung...
Ich bin verwirrt und freue mich über jede Hilfe. 
 


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