Guten Tag,
ich habe folgenden Sachverhalt.
Geschäftsführer A ist hat ein befristetes Anstellungsverhältnis bis zum 30.04.2020. Allerdings liegt sowohl eine wirksame außerordentliche Kündigung und eine wirksame Abberufung vor.
Die Frage ist: Kann A einen Arbeitgeber die Verlängerung des Anstellungsverhältnisses über den 30.04. hinaus verlangen?
Ich bin der Meinung, dass A keinen Anspruch auf Verlängerung des Anstellungsverhältnisses hat. Da zur Verlängerung eines befristeten Vertrags ein neuer Vertrag geschlossen wird, vorliegend er jedoch bereits vor Ablauf des Anstellungsverhältnisses außerordentlich gekündigt wurde.
Meine Frage ist nun: Wie beurteilt ihr den Sachverhalt? Gibt es eine Norm oder evtl. eine Entscheidung die mir evtl helfen könnte?
Da bin ich ganz bei dir. Ich sehe keinen Grund, warum das Anstellungsverhältnis fortgesetzt oder verlängert werden sollte.
Spätestens mit Ablauf der Befristung würde dieses beendet werden. Zuvor ist dieses aber ja schon durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden.