Zession

Zession (Abtretung) ist ein zwischen altem und neuem Gläubiger geschlossener Vertrag, durch den der bisherige Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen den Schuldner auf den neuen Gläubiger (Zessionar) überträgt (§ 398), also die rechtsgeschäftliche Übertragung des Gläubigerrechts auf einen Dritten.

Quelle: Brox/Walker, Allgemeines SchuldR, 47. Auflage München 2023, § 34 Rn. 2.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat