Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf Herbeiführung eines Rechtserfolgs gerichtet ist, und die den Erfolg, weil gewollt und von der Rechtsordnung anerkannt, auch herbeiführt.
Quelle: Jauernig-BGB/Mansel, 19. Auflage München 2023, Vor § 116 Rn. 2.
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