Verfügungsgeschäft
Verfügungsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die auf ein bestehendes Recht unmittelbar einwirken, insbes. die Übertragung oder Aufhebung eines Rechts.
Quelle: MüKo-BGB/Bayreuther, 9. Auflage München 2021, § 185 Rn. 3.
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