Treu und Glauben (bona fides) [§ 242]

Unter "Treu und Glauben" versteht man einen unbestimmten Rechtsbegriff, der aus dem römischen Recht stammt und sich im BGB in § 242 finden lässt. Um diesen Begriff zu konkretisieren, sind ethisch-moralische Wertvorstellungen der Gesellschaft heranzuziehen.

Quelle: Staudinger-BGB/Huber, Berlin 2014, Eckpfeiler des Zivilrechts, D. II. 1. c), Rn. 30.

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