Naturalobligation

Unter einer Naturalobligation versteht man eine sog. unvollkommene oder natürliche Verbindlichkeiten. Hiervon spricht man, wenn eine Schuld ohne Haftung gegeben ist, wenn sie also vom Schuldner erfüllt, die Erfüllung aber nicht vom Gläubiger erzwungen werden kann.

Quelle: Brox/Walker, Allgemeines SchuldR, 47. Auflage München 2023, § 2 Rn. 24.

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