Hypothekenbrief

Der Hypothekenbrief wird vom Grundbuchamt erteilt, muss die Bezeichnung als solcher enthalten sowie den Geldbetrag der Hypothek und das belastete Grundstück bezeichnen und Unterschrift und Siegel oder Stempel enthalten. Ferner ist eine Unterschrift der konkret zuständigen Personen im Grundbuchtamt und den Urkundsbeamten erforderlich.

Quelle: § 56 GBO.

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