Hypothekenbestellung
Eine Hypothekenbestellung geschieht durch rechtsgeschäftliche Bestellung nach Maßgabe der §§ 873, 1113 I, 1115 BGB. Für die Briefhypothek ist gem. § 1117 I BGB zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs nötig.
Quelle: Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, Vor § 1113 Rn. 4.
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