Hypothekenbestellung

Eine Hypothekenbestellung geschieht durch rechtsgeschäftliche Bestellung nach Maßgabe der §§ 873, 1113 I, 1115 BGB. Für die Briefhypothek ist gem. § 1117 I BGB zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs nötig.

Quelle: Kropholler-BGB/Jacoby/von Hinden, 14. Auflage München 2013, Vor § 1113 Rn. 4.

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