Gesamtvertretung

Von Gesamtvertretung spricht man, wenn die Gesellschaft rechtsgeschäftlich nur durch das gemeinschaftliche Handeln aller Gesellschafter berechtigt und verpflichtet werden kann.

Quelle: Medicus/Lorenz, SchuldR BT II, 18. Auflage München 2018, § 47 Rn. 28.

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