Franchisevertrag

Ein Franchisevertrag (Franchising) ist ein gemischter verkehrstypischer Vertrag mit wesentlichen Elementen der Pacht. Dem Franchisenehmer, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig wird, wird über einen bloßen Lizenzvertrag hinaus im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses gegen entsprechendes Entgelt vom Franchisegeber gestattet, dessen Namen, Marken, Schutzrechte, technische Ausstattung, Vorteile beim Großeinkauf, einheitliche Außendarstellung usw beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen gewerblich zu nutzen.

Quelle: Weber Rechtswörterbuch/Groh, 31. Edition München 2023, "Franchisevertrag".

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