Essentialia Negotii

Die Essentialia Negotii sind die wesentlichen Vertragsbestandteile. Dies bedeutet, dass sich die Identität der Vertragspartner, der Vertragsgegenstand (Hauptleistung) und bei entgeltlichen Verträgen die Gegenleistung beim Antrag ergeben muss.

Quelle: Köhler, BGB AT, 47. Auflage München 2023, § 8 Rn. 8; Stadler, BGB AT, 21. Auflage München 2022, § 19 Rn. 3.

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