Dolo agit qui petit quod statim redditurus est
"Dolo agit qui petit quod statim redditurus est" bedeutet, dass das Beanspruchen einer Leistung (oder des Besitzes), die sofort nach Erhalt zurückgegeben werden müsste, unzulässig ist.
Quelle: Vgl. BGH NJW 2019, 3638 Rn. 24; MüKo-BGB/Schubert, 9. Auflage München 2022, § 242 Rn. 560.
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