Dereliktion (Eigentumsaufgabe)

Bei der Dereliktion gibt der Eigentümer seinen Besitz in der Absicht auf, auf diesen zu verzichten und verliert so sein Eigentum an der entsprechenden Sache.

Quelle: Schulze-BGB/Schulte-Nölke, 11. Auflage Baden-Baden 2021, § 959 Rn.1.

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