Dachverband
Ein Dachverband liegt vor, wenn Organisationen, die einen gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgen, sich zu einer gemeinsamen gemeinsamen Interessenverfolgung zusammenschließen.
Quelle: MüKo-BGB/Leuschner, 9. Auflage München 2021, vor § 21 Rn. 138.
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