Aufgebot

Aufgebot ist eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Rechten mit der Wirkung, dass ein Rechtsnachteil für den entsteht, der die fristgerechte Anmeldung unterlässt

Quelle: Groh, in: Weber Rechtswörterbuch, 31. Edition München 2023, "Aufgebot".

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