Arbeitsplatz

Ein Arbeitsplatz beschreibt den räumlich-funktionale Bereich, in dem der Arbeitnehmer unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt.

Quelle: Vgl. LAG Hessen Beschl. v. 3.11.1992 – 5 TaBV 27/92, BeckRS 1992, 30448097; BeckOK-ArbeitsR/Werner, 70. Edition Stand 1.12.2023, BetrVG § 90 Rn. 7 mwN..

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Was hat Beiten Burkhardt als Arbeitgeber zu bieten