Arbeitsplatz
Ein Arbeitsplatz beschreibt den räumlich-funktionale Bereich, in dem der Arbeitnehmer unter den technischen und organisatorischen Gegebenheiten seine Arbeitsaufgabe innerhalb eines Arbeitssystems erfüllt.
Quelle: BeckOK-ArbeitsR/Werner, 69. Edition, Stand 1.9.2023, BetrVG § 90 Rn. 7 mwN..
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