Akzessorietät
Akzessorietät bedeutet die Abhängigkeit eines Rechts oder rechtlichen Umstands von einem anderen Recht oder Umstand.
Quelle: Weber Rechtswörterbuch/Schmidt/Werner, 31. Edition München 2023, "Akzessorietät".
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!