Absolutes Recht
Absolute Rechte wirken gegenüber jedermann, indem sie dem einzelnen bestimmte Freiräume im persönlichen Bereich oder Vermögensbereich ausschließlich zuordnen und verleihen Schutz gegenüber rechtswidrigen Beeinträchtigungen durch Dritte.
Quelle: Köhler BGB AT, 47. Auflage München 2023, § 17 Rn. 7.
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