Abkömmlinge → Verwandte in gerader Linie iSd § 1589 BGB
Nach der Legaldefinition in § 1589 BGB sind dies Personen, deren eine von der anderen abstammt.
Dies sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, usw. Vorfahren werden auch als Verwandte in aufsteigender Linie oder Aszendenten, Nachkommen werden auch als Abkömmlinge oder Deszendenten (Verwandte in absteigender Linie) bezeichnet.
Quelle: Bamberger/Roth/Hahn, Band 3, 3. Auflage München 2012 § 1589 Rn. 5.
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