Kopp / Schenke - Kommentar Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Ebenso wie der Kopp/Ramsauer zum VwVfG gehört der leuchtend orangefarbene Kommentar zur VwGO von Kopp/Schenke längst zur Standardausstattung eines jeden Verwaltungsjuristen. Natürlich darf dieser Kommentar auch während der Verwaltungsstation und in den Klausuren zur 2. Juristischen Prüfung nicht fehlen; dieser ist in allen Bundesländern für die Assessorklausuren zugelassen. Seit der 18. Auflage wird das Erläuterungswerk von Vater (Professor an der Universität Mannheim) und Sohn Schenke (Professor an der Universtität Würzburg) bearbeitet, wobei die Abstimmungsprozesse nach eigener Aussage "in enger Absprache miteinander" erfolgen.

Seit nunmehr fast 40 Jahren gibt der von Ferdinand O. Kopp begründete, und in Ausbildung und Praxis bewährte Handkommentar zuverlässige und wissenschaftlich genaue Antworten auf verwaltungsprozessuale Fragestellungen. Dank der engen inhaltlichen Abstimmung mit dem "Parallelwerk" von Kopp/Ramsauer gelingt eine nahtlose Arbeit mit den beiden Werken.

Der Aufbau der Kommentierungen folgt im Wesentlichen der des Kopp/Ramsauers, wenn hier auch auf eine Einführung in die Thematik verzichtet wird. Vor der Kommentierung einer Norm steht jeweils der Wortlaut der Vorschrift abgedruckt, der durch hochgestellte Ziffern auf die Randnummern in der folgenden Kommentierung verweist. Dies beschleunigt in der täglichen Anwendung das Nachschlagen ungemein. Als ebenfalls sehr hilfreich empfanden wir den Abdruck von eventuellen Parallelvorschriften in anderen Gesetzen sowie auch die zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungshinweise. Nicht zuletzt ist die Übersichtlichkeit und das ausführliche Sachverzeichnis positiv hervorzuheben.

Neben allen mit dem Verwaltungsrecht befassten Juristen richtet sich das Werk nicht zuletzt auch an Referendarinnen und Referendare. Ein gutes Prüfungsschemata aller Prozess- und Sachentscheidungsvoraussetzungen finden diese unter Rn. 17 vor § 40 VwGO, was freilich eine Menge an Lernarbeit ersparen dürfte (Rn. 12 vor § 68 VwGO für den Widerspruch). Im Vergleich zum Thomas/Putzo wäre wünschenswert, dass den Referendaren mehr Beispiele für die korrekte Formulierung an die Hand gegeben werden könnten. Gut zu wissen ist, dass verschiedene Auffassungen von Schenke und Ramsauer zu gleichen Sachfragen in beiden Werken klar als solche gekennzeichnet sind.

Ein besonderes Augenmerk wird in den Erläuterungen stets auch auf die Entwicklungen im europäischen Gemeinschaftsrecht gelegt. Dadurch sorgt er dafür, dass auch nicht mit dem Europarecht befasste Praktiker, dieses "nicht aus dem Auge" verlieren - handelt es sich schließlich um eine Materie, die immer stärker in die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit einstrahlt und dadurch an Praxisrelevanz gewinnt.

Die 20. Auflage hat den Stand Januar 2014. Sie berücksichtigt mehrere Gesetzesänderungen zum Abschluss der letzten Legislaturperiode:

Art. 5 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 10.10.2013 

Art. 12 Gesetz zur Änd. des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 

Art. 4 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze v. 23.7.2013 

Art. 2 Planfeststellungsverfahren-VereinheitlichungsG v. 31.5.2013 

Art. 4 Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013 

Neue Rechtsprechung und Literatur zum Verwaltungsprozessrecht wird knapp und prägnant eingearbeitet.

Fazit: Das Fazit muss eindeutig ausfallen: Ebenso wie Kopp/Ramsauer verdient auch dieser Handkommentar unsere uneingeschränkte Empfehlung. Beide Werke haben sich gleichsam bewährt und zurecht einen festen Platz in der Verwaltungsrechtspraxis eingenommen. Dies kommt keinesfalls von ungefähr, sondern ist der Prägnanz, guten Schwerpunktsetzung und Übersichtlichkeit zu verdanken.

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