Kopp / Ramsauer - Kommentar: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Die markanten, orangefarbenen Kommentare von Kopp/Ramsauer zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie Kopp/Schenke zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind aus der alltäglichen Verwaltungspraxis nicht mehr wegzudenken und werden zumeist als ein zusammenhängendes Kompendium wahrgenommen. In der Tat sind beide Erläuterungsbücher zurecht sehr eng verzahnt und bauen in Teilen auch aufeinander auf. Zudem sind beide Bücher in allen Bundesländern zur Zweiten Juristischen Prüfung zugelassen. Im Vordergrund der heutigen Rezension soll zunächst jedoch der Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) stehen.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt das Verwaltungsverfahren auf Bundesebene, also für Bundesbehörden oder Landesbehörden, die Bundesrecht ausführen. Deshalb bestehen neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes auch noch solche für die Länder, die jedoch inhaltlich weitgehend übereinstimmen (ausgenommen Schleswig-Holstein, das eine ältere und unabhängig entstandene Kodifikation hat).

Der erfolgreiche Handkommentar von Ferdinand O. Kopp, der seit der 7. Auflage von Ulrich Ramsauer fortgeführt wird, erläutert das Verwaltungsverfahrensgesetz zuverlässig, überaus prägnant und gut verständlich. Die Kommentierung ist so aufgebaut, dass im Anschluss an die Erläuterungen der einzelnen Vorschriften - soweit zweckmäßig - jeweils in einem eigenen Abschnitt auch Besonderheiten des jeweiligen Landesrechts behandelt werden. Insgesamt erfolgt die Darstellung dabei stets gut pointiert und ohne überflüssige Ausschweifungen, was den Kommentar nach wie vor gleichermaßen kompakt und übersichtlich hält. Gerade diese Übersichtlichkeit verbunden mit der guten Handhabung hat den Kopp/Ramsauer längst zum Standardwerk in Gerichts- und Anwaltspraxis sowie der Referendarausbildung gemacht.

Der eigentlichen Kommentierung vorangestellt ist eine umfangreiche und sehr lesenswerte Einführung in das nationale Verfahrensrecht (Teil I mit ca. 50 Seiten) sowie das europäische Verwaltungsverfahrensrecht (Teil II; ca. 20 Seiten). Die darauf folgenden Kommentierungen zu den jeweiligen Normen des VwVfG enthalten jeweils den Wortlaut der Norm, wobei schon dort durch hochgestellte Ziffern auf die entsprechende Randnummer in der Kommentierung verwiesen wird, was sich in der täglichen Arbeit als äußerst hilfreich erweist. Anschließend folgen eventuelle Parallelvorschriften, beispielsweise aus einem Sozialgesetzbuch (SGB), der Abgabenordnung (AO) oder auch der VwGO sowie Fundstellen vertiefender Aufsätze und Abhandlungen. Schließlich sorgt ein der Kommentierung vorangestelltes strukturiertes Verzeichnis für Übersichtlichkeit und die notwendige Orientierung. Neben den Grundlagen und Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift werden auch die Rechtsfolgen und etwaige Heilungsmöglichkeiten von Verfahrensfehlern dargestellt und erörtert.

Besonderer Wert wird auf die inhaltliche Abstimmung mit dem "Parallelwerk" Kopp/Schenke zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gelegt. So werden etwa divergierende Ansichten beider Autoren zu gleichen Sachfragen klar gekennzeichnet, was sich in den Klausuren als entscheidende Weichenstellung erweisen kann. Insgesamt behält Ramsauer, der sich auch eingehend mit der Assessorprüfung im öffentlichen Recht befasst hat, stets die Bedürfnisse der Referendarinnen und Referendare im Blick. Berücksichtigt werden nicht nur die aktuellen Entwicklungen des nationalen Rechts, sondern zudem die vielfältige Rechtsfortbildung auf europäischer Ebene.

Obwohl sich das VwVfG im zurückliegenden Jahr nicht geändert hat, hat sich die Literatur und Rechtsprechung zum Verwaltungsverfahrensrecht und darauf bezogenen Fachrecht wesentlich weiterentwickelt. Bereits berücksichtigt wurden geplante Änderungen durch das PlVereinhG in § 25 Abs. 3 VwVfG und im europäischen Verwaltungsverfahrensrecht sowie verfahrensrechtlich relevante Änderungen im besonderen Verwaltungsrecht, namentlich im Baurecht, Umweltrecht und Beamtenrecht. Der Schwerpunkt in dieser Neubearbeitung lag allerdings bei den allgemeinen Vorschriften zum Verfahren und zum Verwaltungsakt. Eine neue Zählung der Randnummern wurde bei den §§ 22, 62 und 75 vorgenommen, um deren Übersichtlichkeit zu erhalten.

Die 15. Auflage berücksichtigt - wie gewohnt - zuverlässig die neue Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus werden u.a. insbesondere die bereits in der Vorauflage erläuterten Änderungen durch das Planvereinheitlichungsgesetz vom 31.5.2013, aber auch durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung vom 25.7.2013 aufgegriffen und vertiefend fortgeführt. Die Kommentierung berücksichtigt umfassend die sich aus diesen Gesetzen ergebenden praxisrelevanten Änderungen, welche nunmehr auch vollständig aktuell in Kraft getreten sind, wie bspw. den mWv 1.7.2014 geänderten Abs. 2 des (mit mWv 1.8.2013 neu eingefügten) § 3a zur elektronischen Kommunikation. Auch die Einbindung der landesrechtlichen Vorschriften innerhalb der Kommentierung wird auf den aktuellen Stand gebracht, so werden u.a. die Änderungen der Verfahrensgesetze der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt berücksichtigt.

Fazit: Zweifelsohne zählt Kopp/Ramsauer zur unabdingbaren Standardausstattung für alle Juristen, die sich mit dem Verwaltungsrecht befassen (müssen). Da der Kommentar in allen Bundesländern für die Zweite Juristische Prüfung zugelassen ist, führt im Referendariat kein Weg an ihm vorbei. Was seine Übersichtlichkeit und Kompaktheit angeht, ist der Kommentar derzeit unangefochten und uneingeschränkt zu empfehlen.

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