Update: Examensreport – Per du mit dem Postboten?! Die Ergebnisse der Klausuren und die mündliche Prüfung

von Dominik · Aktuelles und Gemischtes

Ungefähr ein Jahr nach der Veröffentlichung des Examensreports zum Durchgang D/2013 in Niedersachsen, melde ich mich nun zurück und möchte euch von meinen weiteren Erfahrungen und Erlebnissen berichten.

Rekapitulieren wir kurz: Ich hatte meine sechs Examensklausuren im Oktober 2013 und danach meine Studienarbeit im Unternehmensrecht angefertigt. Die Anfertigung dieser Arbeit war nach vierwöchiger Bearbeitungszeit Anfang Dezember 2013 abgeschlossen. Zunächst war nun etwas Zeit die (Vor-)Weihnachtszeit genießen zu können, Zeit mit der Familie zu verbringen und den Jahreswechsel gebührend feiern zu können.

Anfang Januar stand die Präsentation der Ergebnisse meiner Studienarbeit im Rahmen eines Seminars an. Neben zwei weiteren Kommilitonen musste ich die Ergebnisse innerhalb eines 20-minütigen Vortrags vorstellen. Zwar hatte ich diesen Zeitrahmen etwas gesprengt – ich hatte die Zeit nicht gestoppt, die anderen Kommilitonen meinten aber, dass ich wohl ca. 35 Minuten geredet hatte – trotzdem fand der Professor den Vortrag ziemlich gut und stellte mir zu dem Thema nur leichte Verständnisfragen. Komischerweise implizierte der Professor bei jeder Frage, dass man alles wissen würde, denn jede Frage leitete er mit den Worten „Das wissen sie garantiert, ich frage aber trotzdem mal…“ ein.

Das war alles Anfang Januar. Die nun folgende Zeit wurde für mich persönlich (und viele anderen Kommilitonen ebenso) die „kritischste“ bzw. spannendste Zeit. Nun begann nämlich die Zeit des Wartens auf die Ergebnisse der im Oktober geschriebenen Examensklausuren. Jeden Tag das gleiche Prozedere: Die Ohren waren am Schreibtisch gespitzt und sobald man irgendein rascheln am Briefkasten hörte, rannte man wie ein Windhund zu diesem. Da ich mich wirklich ständig in der Nähe des Postkastens aufhielt und ich dem Postboten die Post häufig förmlich aus der Hand riss, bot er mir Mitte Januar das „Du“ an und stellte sich als Joachim vor.

Leider haben wir in Niedersachsen ein nervlich belastendes System bzgl. der Ergebnismitteilung der Examensklausuren: Die Ergebnisse werden nicht an einem Stichtag an alle Studierenden verschickt, sondern immer dann, wenn das Prüfungsamt alle Informationen hat (sprich: Alle Einzelnoten beim Prüfungsamt angekommen sind), wird der Brief an den Kandidaten versandt. Können sich also beispielsweise zwei Korrektoren nicht auf eine Note einigen oder wird ein Korrektor mit der Korrektur einfach nicht fertig, so kann sich die Bekanntgabe der Ergebnisse durchaus bis kurz vor Beginn der mündlichen Prüfungen ziehen. Das bedeutet für den Studierenden, dass die Ergebnisse irgendwann zwischen Anfang Januar und Ende Februar zugestellt werden.

Zu dieser Ungewissheit kommt noch hinzu, dass man an der Art des Briefes schon erkennen kann, ob man bestanden hat oder nicht. Handelt es sich bei dem Schreiben um ein Einschreiben in einem großen Din A4-Brief, so hat man nicht bestanden (weil das Prüfungsamt einem dann alle eingereichten Unterlagen wieder zurückschickt). Handelt es sich hingegen um einen kleinen Brief, so hat man die Mitteilung über das Bestehen der Klausuren in den Händen.

Anfang Februar war es nun also auch bei mir soweit: Es raschelte am Briefkasten und ich rannte wie immer – mittlerweile routiniert nahm ich 4 – 5 Stufen auf einmal – zum Briefkasten und enthielt endlich den langersehnten kleinen Briefumschlag in meinen Händen! Das Ergebnis war zunächst zweitrangig, es zählte nur, dass es sich um kein Einschreiben handelte und ich somit die Klausuren bestanden hatte.

Die Klausurergebnisse selbst waren dann auch gar nicht so überragend, ich war leider weit entfernt von den (gewohnten) Ergebnissen der Examensübungsklausuren. Damit war ich aber kein Einzelfall, wie man im Gespräch mit Kommilitonen und Berichten im Internet feststellen konnte, war so gut wie niemand so richtig zufrieden mit seinen Ergebnissen.

Unabhängig von diesen Ergebnissen kann ich für mich persönlich aber weiterhin behaupten, dass die angewandten Lernmethoden für mich (!) die sinnvollsten gewesen sind. Insbesondere ohne die durchgehend stattfindende AG hätte ich die Klausuren wahrscheinlich überhaupt nicht bestanden.

Nachdem die Ergebnisse nun also da waren, ging es wenige Tage später auch schon wieder an den Schreibtisch zurück. Die Ergebnisse erreichten mich am Samstag, am Sonntag hatte ich mir dann einen groben Lernplan für die mündliche Prüfung erstellt und die alten Lernmaterialien wieder herausgekramt, sodass ich montags darauf wieder langsam mit dem Lernen beginnen konnte. Erst an diesem Tag begann das Lernen wieder richtig. Zwar hatte man schon ein paar Wochen vorher immer mal wieder seine Unterlagen zur Hand genommen, jedoch war das Lernen eher ineffizient. Man war gedanklich mehr damit beschäftigt zu überlegen, was man denn in den Klausuren geschrieben hatte und ob das zum Bestehen gereicht haben könnte.

Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sollte man auf die gewohnten Lernmethoden zurückgreifen. Was schon für das Lernen für die Klausuren effizient war, ist auch für die mündliche Prüfung sinnvoll. Ihr solltet euch aber darauf konzentrieren, nur die absoluten Grundlagen zu wiederholen. Die Prüfungsschemata zu den wichtigsten Ansprüchen müssen sitzen. Konkreter wird die Vorbereitung erst dann, wenn ihr eure Ladung zur mündlichen Prüfung erhaltet und darin eure Prüfer genannt werden. Dann solltet ihr euch die Protokolle für eure Prüfer besorgen, die für Niedersachsen insb. bei Alpmann/Schmidt zu bekommen sind. Da sie relativ teuer sind, macht es Sinn, sich die Protokolle zu mehreren zu beschaffen. Mit der Anschaffung der Protokolle verpflichtet ihr euch selbst Protokolle über eure Prüfungen anzufertigen und diese Alpmann zur Verfügung zu stellen. Je nach Qualität der Protokolle bekommt ihr max. 20 EUR von den Protokollkosten erstattet.

Aber Achtung: Die Protokolle können euch nur eine grobe Richtung der weiteren Vorbereitung geben. Beispielsweise bei meinen Prüfern gab es eine sehr große Streubreite der Themen, die in vorherigen Prüfungen abgefragt wurden. Ein Glückslos habt ihr natürlich gezogen, wenn ein Prüfer als „protokollfest“ bezeichnet wird, denn dann prüft er in seinen Prüfungsgesprächen häufig wiederkehrende Themen. Das muss aber nicht immer der Fall sein. Daher weiterhin der Tipp: Konzentriert euch unabhängig von den Protokollen auf die Grundlagen, nur so seid ihr in der Lage (und behaltet die notwendige Flexibilität) auf alle Eventualitäten und Fragen souverän antworten zu können.

Da die Themen für mündliche Prüfungen häufig auf dem aktuellen Tagesgeschehen basieren, macht es Sinn – wenn nicht schon vorher geschehen – zumindest bis zur mündlichen Prüfung die aktuellen Themen etwas im Blick zu haben. Dies kann durch regelmäßige Lektüre von Printmedien oder Online-Zeitschriften geschehen.

Weiterhin seien die folgenden Seiten wärmstens ans Herz gelegt:

- Juristische Presseschau des Legal Tribune Online

- Beck aktuell

- FAZ Kategorien „Staat und Recht“ und „Recht und Steuern“

Hat man sich so vorbereitet, dann steht die tatsächliche mündliche Prüfung auch schon ganz schnell an.

Vor der Prüfung – die bei mir Ende März stattfand – wird man häufig zu einem Vortreffen beim Vorsitzenden Prüfer geladen. Bei einem solchen Treffen lernt man seine Mitprüflinge kennen und man kann sich einen Eindruck von dem Vorsitzenden Prüfer machen. Bei mir lief das Vortreffen derart ab, dass wir zunächst alle in das Arbeitszimmer des Prüfers gerufen wurden und dort eine allgemeine Einführung durch den Prüfer stattfand (Reihenfolge der Prüfungsfächer, allgemeine Hinweise zum Ablauf der Prüfung). Danach wurden alle Kandidaten herausgeschickt und der Reihe nach wurde jeder in das Zimmer des Prüfers gebeten. Dadurch wollte er sich einen persönlichen und individuellen Eindruck von jedem Prüfling verschaffen und es wurden dann über die Vornoten aus dem Studium und der Examensklausuren gesprochen. Als sehr angenehm empfand ich es, dass der Prüfer versuchte uns allen die Aufregung zu nehmen, was ihm aber leider nur in geringem Maße gelang, durchaus verursacht durch Aussagen wie „Natürlich stelle ich Ihnen auch Fragen, die Sie wahrscheinlich nicht beantworten werden können. Ich will Sie ja an ihre Grenzen bringen.“

Ich empfand es aber als sehr angenehm meine Mitprüflinge schon vor der Prüfung kennenzulernen. Glücklicherweise befanden wir uns alle auch auf einem Punktelevel, sodass ein einheitliches Niveau der Prüfung zu erwarten war.

Meine Nacht vor der mündlichen Prüfung war sehr unruhig. Ständig schossen einem irgendwelche Fragen durch den Kopf: „Wenn er nach Problem XY fragt, kenne ich da den Streitstand? Sollte ich vielleicht noch 2 – 3 Meinungen mehr auswendig lernen?“ – Dabei ist das kurzfristige Lernen total ineffizient und bringt nur noch mehr Unruhe. Jedem Prüfer ist durchaus bewusst, dass das für die Prüflinge eine Ausnahmesituation ist und dass es für uns um etwas geht. Daher wäre es rückblickend sinnvoller gewesen, einfach zu entspannen, fernzusehen oder ein nicht-juristisches Buch zu lesen, als bis tief in die Nacht im Medicus zu lesen. – Hinterher ist man immer schlauer!

Leider musste ich mir im Vorfeld meiner Prüfung auch noch darüber Gedanken machen, wie ich überhaupt zum Prüfungsort gelange. Üblicherweise erreiche ich jeden Punkt in der Stadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Leider streikten diese aber genau am Prüfungstag, sodass ich irgendwie anders in die Innenstadt kommen musste. Mit dem Fahrrad wäre irgendwie nicht so optimal gewesen – zwar nur 20 min. Fahrtzeit, aber darauf hatte ich im Anzug auch keine Lust. Mit dem Auto? – Bei der Parksituation in der Innenstadt aussichtslos. Ich habe keine Lust schon den ersten Wutanfall im überfüllten Parkhaus zu erleben. Zur Lösung des Problems wurde mir sogar die Übernachtung bei einem Kommilitonen in einer innenstadtnahen Wohnung angeboten – falls der Kommilitone das liest: Vielen Dank nochmals dafür! Glücklicherweise war aber meine Schwester bereit mich zu fahren, sodass ich problemlos den Prüfungsort erreichen konnte.

Vor Beginn der Prüfung versammelten sich alle Kandidaten vor dem betreffenden Raum. Jeder musste seinen Perso vorzeigen und wurde von einer Justizinspektorin mit einem Metalldetektor untersucht. Während wir alle total ungeduldig und aufgeregt vor dem Raum auf den Einlass warteten, flüsterte uns die Inspektorin zu: „Der Prüfungsvorsitzende ist genauso aufgeregt wie Sie alle. Der ist schon 30 Minuten vor Beginn der Prüfung vor Ort gewesen.“ – Ihre Intention uns die Aufregung zunehmen in allen Ehren, jedoch war das vollkommen vergebens, mehr als ein müdes Lächeln bzgl. der Aussage brachte keiner der Prüflinge hervor.

Die Prüfung begann mit dem Zivilrecht, was nach der Aussage des Prüfungsvorsitzenden die Regel ist. Im Kern ging es um Herausgabeansprüche aller Art, die wir der Reihe nach durchprüfen sollten. Es folgte das Strafrecht. Kern der Prüfung hier waren die Tötungsdelikte und die damit zusammenhängenden Probleme (Mordmerkmale, Motivbündel, Rechtfertigungsgründe). Gefolgt vom Öffentlichen Recht, bei dem es um das allgemeine Gefahrenabwehrrecht ging und prozessual eine Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen war.

Zwischen den einzelnen Prüfungen wurde über die jeweiligen Punkte entschieden, sodass wir den Raum verlassen mussten und das mit allen unseren Sachen, also Jacken, Taschen usw. – es habe wohl vorher Fälle gegeben, bei denen in Taschen oder Jacken Handys oder Aufnahmegeräte laufen gelassen wurden und dadurch dann die Beratungen über die Punktzahl aufgenommen wurden. Um das in Zukunft zu vermeiden, musste man mit Sack und Pack den Raum wieder verlassen. – Diese Zeiten empfand ich persönlich immer als die Unangenehmsten. Gerade die letzte Beratung nach der dritten Prüfung im Öffentlichen Recht zog sich nochmals wesentlich länger als die Beratungen nach der Zivilrechts- oder Strafrechtsprüfung. Als diese Wartezeit aber endlich abgeschlossen war, wurden alle wieder in den Raum gebeten und uns wurden die jeweiligen Einzelnoten mit einer kurzen Begründung bekanntgegeben. Alle Prüflinge konnten die Prüfung erfolgreich hinter sich bringen, auch wenn bei der Notengabe leicht der Eindruck der Vornotenorientierung entstand.

Nach der mündlichen Prüfung wurde zunächst mit den anderen Prüflingen angestoßen und später wurde ein entspannter Abend mit den AG-Kollegen verbracht.

Relativ schnell nach der mündlichen Prüfung stand für mich fest, dass ich den Verbesserungsversuch wahrnehmen möchte. Dieses war mir auch noch kostenlos möglich, weil ich den Freischuss genutzt hatte (bei Kandidaten, die nach dem ersten regulären Versuch einen Verbesserungsversuch starten wollen, erhebt das LJPA eine gewisse Bearbeitungsgebühr).

Um mit dem Lernen nicht wieder komplett bei 0 starten zu müssen und die Vergessenskurve nicht allzu steil werden zu lassen, entschied ich mich direkt im Juli 2014 zum Verbesserungsversuch anzutreten. Der Vorteil daran ist, dass dieser völlig risikolos in Anspruch genommen werden kann: Das Ergebnis des ersten Versuchs steht fest, man kann sich nicht verschlechtern, sondern nur verbessern.

Nachdem ich beim LJPA in Celle Einsicht in meine Klausuren des Erstversuchs genommen hatte, nahm ich einige Feinjustierungen bei meiner weiteren Vorbereitung vor: Bei den Korrekturanmerkungen wurde deutlich, dass ich mich teilweise in (irrelevanten) Kleinigkeiten verloren hatte und dass ich mich noch mehr auf die Grundlagen konzentrieren sollte. Dies beherzigte ich bei meiner weiteren Vorbereitung. Ansonsten behielt ich alles bei und auch die AG lief weiter.

Mitte bis Ende Juli 2014 stand dann der Verbesserungsversuch an. Eine entscheidende Frage bei den Temperaturen: Ist der Raum klimatisiert? Zum Glück war er das und die Klimaanlage war auch nicht allzu laut. Die Klausuren waren mal wieder ein bunter Strauß von allem: Von Stellvertretung, Minderjährigenrecht über Grundschuld und Verbraucherrecht über Fahrlässiger Tötung bis hin zu Baurecht mit Europarecht war alles dabei.

Was auffällig war, ist, dass sich der Verbesserungsversuch vom Gefühl und der Aufregung kaum vom regulären Versuch unterschieden hat. Vor jeder Klausur grübelt man wieder, was thematisch drankommen könnte. Es mag bei anderen der Fall sein, dass diese lockerer und gelassener an die Klausuren herangehen. Spätestens mit der zivilrechtlichen Klausur mit der Grundschuld und dem Verbraucherdarlehen, war diese Gelassenheit bei mir persönlich verflogen. Zumal man sich ja seine zu erreichenden Ziele setzt.

Auf die Ergebnisse des Verbesserungsversuchs warte ich aktuell noch. Damit die Wartezeit zwischen Klausuren und Ergebnissen nicht allzu langweilig wird, habe ich zwischenzeitlich meine mündliche Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt und damit die „Erste Prüfung“ Mitte Oktober erfolgreich abgeschlossen.

Es bleibt abzuwarten, ob ich das Ergebnis dieser ersten Prüfung durch den Verbesserungsversuch steigern konnte. Daher besteht meine aktuelle sportliche Leistung wieder darin, beim kleinsten Geräusch möglichst schnell von meinem Schreibtisch zum Briefkasten zu sprinten. Sobald die Ergebnisse da sind, werde ich ein abschließendes Resume ziehen und euch abermals berichten.

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