Latein im Jurastudium - Wallpaper der Woche
Gespeichert von admin am/um Mi, 06/03/2013 - 17:43Für das Studium der Rechtswissenschaften sind Kenntnisse der lateinischen Sprache keine Voraussetzung - stimmt! Aber auch nicht ganz...
Für das Studium der Rechtswissenschaften sind Kenntnisse der lateinischen Sprache keine Voraussetzung - stimmt! Aber auch nicht ganz...
Es reicht so langsam, Europa! Deinem Namen machst Du keine Ehre. Weitsicht - Ich spüre nichts davon, aber auch gar nichts. Ich hab eher das Gefühl, dass eine tiefgreifende Dissoziative Persönlichkeitsstörung dir die Seele vernebelt hat. Bei Dir kocht doch jeder sein eigenes Süppchen; viele Köche verderben den Brei! Ich kann es nicht mehr ertragen.
Nachdem ich gestern leider mit der alltäglichen Retrospektive aussetzen musste (wir haben bis spät in die Nacht an Erweiterungen für die Seite gearbeitet), kommt hier nun eine aktuelle Version des abendlichen Rückblicks. Den beginnen wir gleich mit den bereits angesprochenen Erweiterungen.
Der Tag ist rum, ich hab mir ein Glas Wein eingeschenkt und es wird Zeit für eine Retrospektive! Für iurastudent.de gab es heute durchaus was zu feiern. Nachdem wir im Mai mit knapp 20 Besuchern täglich die Arbeit aufgenommen haben, konnten wir nun das erste Mal die Marke von 200 Besuchern am Tag knacken.
Retrospektive - so heißt die neue Blog-Serie, die wir (nahezu) täglich veröffentlichen wollen, um Euch eine kleine Auswahl an aktuellen wichtigen oder auch unwichtigen juristischen Themen an die Hand zu geben. Gleichzeitig wollen wir Euch verstärkt an unserem iurastudent.de - Leben teilhaben lassen. Wir freuen uns natürlich über Kommentare, Tweets und Likes!
Nachdem das Bundesland Nordrhein Westphalen erneut Daten über potentielle Steuerhinterzieher aus der Schweiz erworben hat, kommt es im Bundesgebiet momentan wieder verstärkt zu Selbstanzeigen der Steuerpflichtigen nach § 371 AO. Im Rahmen dieser Selbstanzeigen sind die nicht in der ursprünglichen Veranlagung angegebenen Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw.
So oder so ähnlich könnte es dann wohl demnächst bei den zahllosen Anbietern von Software-, Zeitungs- oder "Sonstwas"-Abos auf der Internetseite aussehen. Ich rede hier bewusst von könnte, denn tatsächlich funktionierte das System der erschlichenen Verträge auch trotz der Unwirksamkeit bzw. Anfechtbarkeit dieser und trotz der Regelungen in §312c BGB und des TMG wunderbar.