Täterschaft

Mittäter

Definition: 

Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer.

Begegnungsdelikt

Definition: 

Delikt, welches die Beteiligung mehrerer Personen voraussetzt, wobei jedenfalls ein Beteiligter auf Täterseite und ein Beteiligter auf Opferseite freiwillig zusammenwirken.

Nebentäter

Definition: 

Eine Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen unabhängig voneinander (d.h. es fehlt bewusstes und gewolltes Zusammenwirken) den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen.

Förderungstheorie

Definition: 

Die akzessorietätsorientierte Förderungstheorie besagt, dass der Teilnehmer nicht deshalb bestraft wird, weil er den Haupttäter in Schuld und Strafe verstrickt, sondern weil er durch Hervorrufen de

Einzeltäter

Definition: 

Der Einzeltäter verwirklicht eigenhändig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes in seiner Person.