Mittäter
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 21:07Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer.
Mittäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer.
Delikt, welches die Beteiligung mehrerer Personen voraussetzt, wobei jedenfalls ein Beteiligter auf Täterseite und ein Beteiligter auf Opferseite freiwillig zusammenwirken.
Omnimodo facturus meint einen zur Tat schon fest entschlossenen Täter und kann nicht mehr zu der Tat bestimmt werden.
Eine Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen unabhängig voneinander (d.h. es fehlt bewusstes und gewolltes Zusammenwirken) den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen.
Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht (§ 25 I Var.
Die akzessorietätsorientierte Förderungstheorie besagt, dass der Teilnehmer nicht deshalb bestraft wird, weil er den Haupttäter in Schuld und Strafe verstrickt, sondern weil er durch Hervorrufen de
Der Einzeltäter verwirklicht eigenhändig alle objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes in seiner Person.