Sichbereiterklären i.S.d. § 30 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 17:59Ein Sich-Bereiterklären zu einem Verbrechen liegt vor, wenn der Täter vorbehaltlos seine Bereitschaft zur Begehung eines Verbrechens einem anderen gegenüber kundtut.