Straßenverkehr

III. Vertrauensgrundsatz

Zusätzlich wurde zur Begrenzung der Sorgfaltspflicht von der Rechtsprechung ein Rechtsinstitut entwickelt, das vor allem im Straßenverkehr, aber auch beim Zusammenwirken mehrerer Personen (wie beispielsweise in einem Ärzteteam) Anwendung findet. Nach diesem so genannten Vertrauensgrundsatz kann ein Handelnder, der selbst alle Sorgfaltsvorkehrungen beachtet grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die anderen Teilnehmer des entsprechenden Verkehrskreises sorgfältig verhalten.1