Notstandshandlung

Abwägungsklausel

Definition: 

Bei § 34 StGB muss eine Abwägung zwischen dem Erhaltungsgut, also den Interessen, denen gegenwärtige Gefahren drohen, und dem Eingriffsgut, also den Rechtsgütern, in die durch die Notstandstat eing

Geeignetheit

Definition: 

Geeignet ist die Verteidigungshandlung, wenn sie nach den konkreten Umständen des Einzelfalls geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden oder zumindest abzuschwächen und die Gefahr endgütlig abzuw