Notstand

Nötigungsnotstand

Definition: 

Ein Nötigungsnotstand liegt vor, wenn ein Dritter mittels einer Nötigung (§ 240) eine gegenwärtige Gefahr hervorruft, durch die der Genötigte zu einem Eingriff in Rechtsgüter Unbeteiligter gezwunge

Exzess

Definition: 

Überschreitet der Täter oder der Teilnehmer den gemeinsam geschlossenen Tatentschluss, so handelt es sich dabei um einen vorsatzausschließenden Exzess.

Abwägungsklausel

Definition: 

Bei § 34 StGB muss eine Abwägung zwischen dem Erhaltungsgut, also den Interessen, denen gegenwärtige Gefahren drohen, und dem Eingriffsgut, also den Rechtsgütern, in die durch die Notstandstat eing