Betrug

Vermögensverfügung

Definition: 

Vermögensverfügung ist jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt.

Vorteil

Definition: 

Ein Vorteil ist jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert.

Stoffgleichheit

Definition: 

Vorteil und Schaden des Betruges müssen auf derselben Vermögensverfügung beruhen, sich also zueinander spiegelbildlich verhalten und der Vorteil muss zu Lasten des geschädigten Vermögens gehen.