Vermögensverfügung
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 18/06/2012 - 14:37Vermögensverfügung ist jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt.
Vermögensverfügung ist jedes (rechtliche oder tatsächliche) Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt.
Ein Vorteil ist jede Leistung, auf die der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert.
Nach dieser Theorie ist es notwendig, dass der Täter sich innerhalb Geldzueignung auch die Wertsumme dauernd zueignen will.
Beim echten Erfüllungsbetrug täuscht der Täter nach dem Vertragsschluss die geschädigte Person.
Vorteil und Schaden des Betruges müssen auf derselben Vermögensverfügung beruhen, sich also zueinander spiegelbildlich verhalten und der Vorteil muss zu Lasten des geschädigten Vermögens gehen.
Infolge der Täuschung muss kausal entweder eine Fehlvorstellung hervorgerufen worden sein oder aufrechterhalten werden.