Zwangsanmeldung zu Prüfungen an HS

Hallo,
unsere HS hat eine Zwangsanmeldung zu Prüfungen, was bedeutet, dass jeder Student automatisch zu allen Klausuren (nachholer + aktuelle) angemeldet ist, ob er will oder nicht.

Es gibt keine Möglichkeit sich abzumelden, ohne einen speziellen Antrag zu stellen.
Ich sehe in diesem Verhalten eine Verletzung meines Grundrechtes der Allg. Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG.

Ich möchte selbst entscheiden, welche Klausuren ich schreibe und welche nicht.

Wie ist die Rechtslage?

 

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Hallo setstef,

zur Bearbeitung bräuchte man noch persönliche Angaben, d. h. insbesondere Angabe der Hochschule (Name, Bundesland). Wie speziell ist denn der Antrag und was muss darin enthalten sein? 

Grüße