Hallo zusammen,
ich hänge irgendwie fest, vielleicht kann mir jemand helfen
Ich habe einen gem. 268 III, 1150 Ablösungsberechtigten, der nach einer ihm nicht bekannten Zession an den ehemaligen Gläubiger zahlt. Dies tut er, weil der Zedent (aufgrund eines Fehlers) mit der Zwangsvollstreckung droht, obwohl er ja weder Inhaber der Forderung, noch an der Hypothek ist.
Nun bin ich mir unsicher, ob hier 407 I greift. Dieser gilt zwar auch bei cessio legis, jedoch liegen ja theoretisch die Voraussetzungen der §§268, 1150 nicht vor, da nur der ehemalige Gläubiger fäschlicherweise die Zwangsvollstreckung androht, nicht jedoch der tatsächlich Berechtigte. Der Wortlaut der §§268, 1150 verlangt das aber.
Habe ich hier also schon gar kein Ablösungsrecht? Das leuchtet mir nicht ganz ein, weil dann ja der Zweck des 407 umgangen wird, oder?
Vielen Dank im Voraus!