Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin grad ratlos bei einer Probeklausur im Schuldrecht AT/BT.
Fallbeispiel: A kauft 3 Brötchen bei B für 10 €. Er gibt ihm einen 20€-Schein. Als A aus dem Laden geht, fällt ihm auf, dass er nur 5 € Wechselgeld erhalten hat. Er geht zurück und stellt den K zur Rede, dieser beteuert, dass er ihm 10€ Wechselgeld gegeben hat, was tatsächlich der Wahrheit entspricht. A hat einen 5€ Schein liegen gelassen, welcher nun nicht mehr aufzufinden ist. Dennoch verlangt A Zahlung der 5€. Kann A von B Zahlung des Wechselgeld von 5 € verlangen?
Ich habe wirklich schon Tage rumprobiert und gesucht. Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht sind nicht zu prüfen. Zum Beispiel hab ich mir eine AGL aus dem Kaufvertrag zurechtgedreht und mir gedacht, dass es sich ja zumindest um eine Geldschuld handeln muss. Ich hab auch gedacht, dass sich A womöglich im Annahmeverzug befindet?!
Ich komme einfach nicht weiter und sehe wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht. Für einen kleinen Tipp wäre ich schon sehr dankbar. Liebe Grüße!
Heyy, ich hab grad so einen ähnlichen Fall, was war damals denn die Lösung?
Hey, gibt es mittlerweile bei jemand Neuigkeiten? Ich würde mich auch sehr freuen!