Schreckschusswaffe benutzen bei schwerer Sachbeschädigung

Hallo Zusammen,

für meine Frage ist das Szenario wichtig.

Szenario:
Ich sitze in einer U-Bahn. Dabei bin ich mit einer Schreckschusswaffe bewaffnet. Diese trage ich verdeckt in meinem Holster. Die U-Bahn rollt in eine Station und ich erkenne eine Gruppe aus 5 Männer, welche Spraydosen in den Händen halten. Nach dem Halt des Zuges gehen die Männer entschlossen auf den Zug zu. Einer der Männer stellt einen Türstopper in den Türbereich. Dies soll verhindern dass die Tür nicht geschlossen werden kann und dass der Zug nicht abfährt. Gleichzeitig fangen die Männer mit dem Sprühen an. Ich erkenne die schwere Sachbeschädigung und will möglichst schnell einschreiten. Dabei renne ich zur Tür und ziehe meine Schreckschusspistole. Ich warne die Männer mit dem Satz: "Stop! ich bin bewaffnet!". Die Männer schauen auf sprühen jedoch weiter. Danach schieße ich drei mal mit Knall-Munition. Danach rennen die Männer weg. 

Habe ich mich in der Situation richtig verhalten, bzw. muss ich mit einer Strafe rechen? 

Danke im Voraus!
Kai Zimmermann


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Auch wenn man im Besitz eines Scheins ist, ist das Schießen in der Öffentlichkeit (auch zu Silvester oder an Geburtstagen) verboten. Es ist also nicht erlaubt, einfach mal so einen Schuss aus der Schreckschusswaffe abzufeuern. Lediglich in Notwehrfällen ist das Abfeuern erlaubt.

Außerhalb des befriedeten Besitztums benötigt man eine gesonderte Schießerlaubnis. Innerhalb des befriedeten Besitztums kann mit Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) geschossen werden, wenn der Hausrechtsinhaber selbst schießt oder dessen Zustimmung vorliegt.

Das Schießen bzw. Abfeuern eines Schreckschusses ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG (Waffen-Gesetz) dar und zieht in der Regel ein Bußgeld nach sich.

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