Mord in mittelbarer Täterschaft

Hallo, 

hätte mal eine Frage bezüglich des Aufbaus. 
In dem Fall ging es darum, dass G einen Lichtschalter betätigt hat, der von K so präpariert war, dass dieser bei Betätigung eine Explosion verursacht. G ist dadurch auch getötet worden. 
Ich hätte jetzt bezüglicg K Mord in mittelbarer Täterschaft geprpüft. Hierfür hätte ich zunächst auf G abgestellt, wobei es bei ihm aber ja schon am tauglichen Tatobjekt (einen anderen) fehlt. Dann hätte ich mit der Strafbarkeit des K weitergemacht. 
Jetzt weiß ich aber nicht genau, wo ich das Mordmerkmal im Aufbau ansprechen soll.
Für mich wäre jetzt mit gemeingefährlichen Mitteln als objektives Mordmerkmal einschlägig.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten 

Schöne Grüße 



Hey, so baust Du die Mittelbare Täterschaft grds. auf: https://www.iurastudent.de/content/t%C3%A4terschaft-und-teilnahme und mit Hilfe von diesem Fall kannst Du es bestimmt auf Deinen Fall extrahieren: https://www.iurastudent.de/leadingcase/katzenk-nig-fall-urteil-vom-15-se... Wenn noch was unklar ist, dann schreib hier gerne in den Kommentar

Danke für deine Antwort! Habe jetzt mal eine grobe Glierderung zu dem Fall entworfen: 

A. Strafbarkeit des K nach §§ 211 I, II StGB, 212, 25 I Alt.1 StGB

I. Objektiver Tatbestand

1. Taterfolg: Tod eines Menschen

2.  Tathandlung: keine eigenständige Ausführung der letztlich zum Erfolg führenden    

      Handlung

                              aber Handlung des G im Wege der mittelbaren Täterschaft zurechenbar

a.      keine eigenständige Tatausführung (+)

b.      Werkzeugqualität des eigentlich Handelnden aufgrund eines Defekts (+)

c.      Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaftslehre und Subjektiver Ansatz)

d.      Kausalität und objektive Zurechnung

e.      Verwirklichung des Mordmerkmals „mit gemeingefährlichen Mitteln“

II. Subjektiver Tatbestand

               1. Vorsatz bzgl. Taterfolg

               2. Vorsatz bzgl. mittelbarer Täterschaft

3. Vorsatz bzgl. Mordmerkmal „mit gemeingefährlichen Mitteln“

Passt das, wenn man das Mordmerkmal hier unter Punkt e zum ersten Mal anführt? 

 

Ja das sieht aus meiner Sicht gut aus! Prüfungspunkt e. ist da in jedem Fall dogmatisch richtig platziert Smile