Ich habe eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt:

Anna und Bertram sind miteinander befreundet und  beginnen zusammen ein Studium. Ihnen fehlt nur noch die richtige Wohnung. Beide wollen zwar in einem Mehrfamilienhaus wohnen, aber in getrennten Wohnungen. Vermieter Viktor bietet zwei Wohnungen in dem gleichen Mehrfamilienhaus an. Beide stellen klar, dass sie NUR die Wohnungen mieten, wenn sie zusammen in das Haus einziehen können.
Beide unterschreiben den jeweiligen Mietvertrag für ihre Wohnungen.

Anna bestellt im Vorfeld eine neue extra zugeschnittene Küche für ihre Wohnung. Vermieter Viktor stellt dann aber fest, dass er die Wohnung an Bertram bereits anderweitig vermietet hat. 

Daraufhin mieten sich Anna und Bertram jeweils eine Ersatzwohnung. Diese kostet Anna 1000,00 Euro. 

Anna möchten nun gegenüber dem Vermieter Viktor die Kosten für die Ersatzwohnung i.H.v. 1000 Euro und die Stornokosten für die Küche i.H.v. 1500 Euro zurück haben.

Welche Ansprüche hat Anna gegenüber dem Vermieter Viktor?

Gedanken:
- Verbraucherrecht-> Widerruf (-)
- Mietvertrag- >Kündigung (-)

 



Ein weiterer Gedanke könnte übrigens im Wegfall der Geschäftsgrundlage liegen.

Aber welcher Geschäftsgrundlage? Mietvertrag? Der müsste meines erachtens noch bestehen. Das finde ich auch so irritierend? 
A könnte die Wohnung von V weiterhin mieten, will es aber aus persönlichen Gründen nicht. Nimmt ohne aus dem Sachverhalt ersichtlich einfach eine Ersatzwohnung und möchte anschließend die Mietkosten dafür gegenüber dem V geltend machen.