Guten Tag,
ist es möglich, dass die Inhaftierten einen Lohnausgleich von dem entgangenen Verdienst außerhalb des Gefängnisses beantragen können? In diversen Foren habe ich dazu gelesen, dass dies leidlich ein Gerücht sei. Gerichtsurteile oder Aufsätze zu dem Thema habe ich bis jetzt vergeblich gesucht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Nein, wenn jemand außerhalb des Gefängnisses mehr verdienen würde als drinnen und das dann ausgleichen könnte. Die Inhaftierung war rechtmäßig
Hallo Leute,
schließe mich den anderen an. Da gibt es keinen Ausgleich!
Viele Grüße
peterpan