Hallo,
In meinem Fall geht es um eine Gesellschaft, F, welche dem niederländischen recht angehört und sich auf Ferienwohnungsvermietungen in der EU spezialisiert hat. F hat Verfassungsbeschwerde erhoben weil sie in der Stadt G wegen dem Zweckentfremdungsgesetz keine Genehmigung zur Vermietung bekommen hat.
Es geht also vorliegend nur um die Ferienwohnungen in der Stadt G. Das ist also ja die Haupttätigkeit.
Ich bin mir deshalb unsicher, ob es sich um eine inländische oder ausländische juristischen Person handelt.
In meinem Lehrbuch von Epping steht, dass es nicht auf das Recht ankommt welches die Person angehört sondern worauf sich konkret die Tätigkeit bezieht. Ich bin verunsichert und wäre bei jeder Hilfe dankbar :)
