Gleiche Merkmale im Hauptanspruch von Patenten

Hallo Leute von IURAstudent

folgendes Problem:
Ich analysiere gerade Patente zum Thema Mikrowellenbildgebung der Brust. Viele Patente haben im Hauptanspruch die Merkmale: Sende, Empfangsantenne(n) sowie Prozessor (zum Verarbeiten der Messsignale) und die Anordnung der Antennen als Array stehen. Genau diese 4 Merkmale braucht man eigentlich bei jeder Erfindung im Bereich Mikrowellenblidgebung.

Wie kann ich juristisch unterstützen, dass es eben kein Problem ist, dass viele dieser Patente diese 4 Merkmale im Hauptanspruch verwenden? - habt ihr da Vorschläge für mich aus dem Patentgesetz? - habe da selber nichts konkretes gefunden.
 

Die Patente unterscheiden sich dann im Hauptanspruch in meist 1 – 2 weiteren Merkmalen zur Anwendung.

Lieben Dank, Unisma


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Da stellst du aber auch eine sehr spezielle Frage. Kann da jemand aus diesem (Schwerpunkt-)-Bereich unterstützen?